Ein ehrlicher Mehrwert fürs Wartezimmer — ohne Aufwand für Ihre Praxis.
Dentovo ist ein unabhängiger Zahn-Check, den Ihre Patientinnen und Patienten freiwillig per QR-Code nutzen. Sie verstehen besser, was die gesetzliche Kasse übernimmt — und Ihre Praxis bietet einen seriösen Service, ohne selbst etwas verkaufen zu müssen.
In drei Schritten — der Rest passiert ohne Sie
- 1
Aushang im Wartezimmer
Sie erhalten einen diskreten, praxisgerechten Aufsteller mit QR-Code — auf Wunsch mit Ihrem Praxisnamen.
- 2
Ihr Patient entscheidet selbst
Wer mag, scannt den Code und macht den 2-Minuten-Check — freiwillig, anonym, ohne Anmeldung. Kein Druck, kein Muss.
- 3
Unabhängige Beratung durch Dentovo
Nur auf ausdrücklichen Wunsch berät ein unabhängiger Versicherungsmakler (§ 34d GewO) — außerhalb Ihrer Praxis, ohne Verkaufsdruck.
Mehrwert für Ihre Patienten, null Risiko für Sie
- Kein Aufwand, keine Kosten
Sie hängen den Aushang auf — mehr ist nicht zu tun. Für Ihre Praxis entstehen keine Kosten.
- Informierte Patienten
Wer versteht, was die Kasse übernimmt, diskutiert weniger über Eigenanteile und Heil- und Kostenpläne.
- Patientendaten bleiben bei Ihnen
Es werden keine Patientendaten zwischen Ihrer Praxis und Dentovo ausgetauscht — in keine Richtung.
- Kein Verkauf im Wartezimmer
Der Check informiert. Abgeschlossen wird nichts vor Ort und nichts auf der Seite.
- Diskrete Materialien
Aufsteller und QR-Karten im ruhigen Praxis-Look — nichts Schreiendes, nichts Werbliches.
- Optionales Co-Branding
Auf Wunsch erscheint Ihr Praxisname dezent im Check — als Hinweis, dass der Service über Ihre Praxis bereitsteht.
So ist die Zusammenarbeit für Sie sauber aufgesetzt
- Der Check ist ein reines Informationsangebot — Ihre Patientinnen und Patienten entscheiden frei und unverbindlich.
- Die Beratung erfolgt unabhängig und anbieterneutral durch einen Versicherungsmakler nach § 34d GewO.
- Es findet keinerlei Einflussnahme auf Diagnose, Therapie oder Behandlungsentscheidung statt.
- Es werden keine Patientendaten zwischen Praxis und Dentovo übermittelt.
- Die Zusammenarbeit ist auf Vereinbarkeit mit dem zahnärztlichen Berufsrecht und den Vorgaben zur Zusammenarbeit im Gesundheitswesen (§§ 299a/b StGB) ausgelegt. Die Einzelheiten halten wir transparent in einem Kooperationsvertrag fest.
Sie behalten die volle Kontrolle: Sie stellen lediglich einen Informationszugang bereit. Ob Ihre Patientinnen und Patienten ihn nutzen, entscheiden allein sie selbst.
Interesse an einer Kooperation?
Wir besprechen alles Weitere — Materialien, Ablauf und den Kooperationsvertrag — unverbindlich und persönlich.
Ortgies Consulting – Inhaber Jan Ortgies · Dentovo · Versicherungsmakler nach § 34d GewO